| Europa |
Alle Mitglieder der Europäischen Union, inklusive der neuen Mitgliedsstaaten und Israel, Syrien, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Tunesien, Marokko, Türkei, Kanarische Inseln, Madeira, Azoren und Spitzbergen.
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| Familie |
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis). Darunter fallen ausschließlich Versicherungsnehmer, Partner und minderjährige Kinder, sowie volljährige Kinder, die sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden.
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| Kinder |
Personen unter 18 Jahren, sowie volljährige Kinder die sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden.
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| Komplettschutz |
Die Komplettschutz-Reiseversicherung können Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres für Reisen bis zu einer Dauer von 62 Tagen abschließen. Der Komplettschutz enthält die folgenden Versicherungen: • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung • Auslandsreise- Krankenversicherung • Reiseunfall-Versicherung • Notfall-Service-Versicherung • Reisegepäck.Versicherung • Reisehaftpflicht-Versicherung
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| Reiserücktritt und Gepäck |
Die Reiserücktrittskosten- und Gepäck-Versicherung können Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres für Reisen bis zu einer Dauer von 62 Tagen abschließen. Die folgenden Versicherungen sind enthalten: • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung
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| Weltweit |
Alle Länder weltweit, außer Kriegsgebiete und Länder und Gebiete vor denen das Auswärtige Amt warnt. Außerdem besteht für die folgenden Länder und Gebiete keine Abdeckung: Afghanistan, Albanien, Burundi, Tschetschenien, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Djibouti, Eritrea, Äthiopien, Irak, Elfenbeinküste, Kosovo, Liberia, Pakistan, Serbien, Sierra Leone, Somalien, Süd Libanon und der Sudan. Geschehnisse in Ländern können zu Änderungen der Gebiete führen.
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