Columbus Direct
Ein Spezialist, dem Sie vertrauen können
Schadenfall

Allgemeine Hinweise für den Schadenfall

 

Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist im Schadenfall die Reiseanmeldung oder die Buchungsbestätigung und der Versicherungsnachweis einzureichen.

Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Achten Sie deshalb bitte darauf, geeignete Nachweise zum Schadeneintritt und zum Umfang des Schadens zu sammeln.

 

 

Reisegepäck-Versicherung

Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck während des Transportes ist unverzüglich bei Feststellung bzw. Aushändigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Wird der Schaden erst später beim Auspacken festgestellt, ist auch in diesen Fällen eine schriftliche oder persönliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen erforderlich.

 

Wichtig:

Die Fluggesellschaften und die Bahnen stellen Bestätigungen über die Anzeige eines Schadens aus. Schäden am Urlaubsort sind dem Reiseleiter und / oder der Hotelleitung anzuzeigen. Auch dort erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Schadenmeldung.

Bei Diebstahl und anderen Straftaten ist außerdem unverzüglich Anzeige bei der nächsterreichbaren Polizeidienststelle zu erstatten. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei­protokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.

 

Auslandsreise-Krankenversicherung

Es sind die Originalrechnungen einzureichen, die folgende Angaben enthalten: Name der behandelten Person, Bezeichnung der Er­krankung, Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen; aus den Rezepten muss das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Stempel der Apotheke deutlich

hervorgehen.

Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unserer Notruf-Zentrale organisiert.

Diese ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 211/5363-692 zu erreichen.

 

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die Rück­trittsgebühren an den Rei­severanstalter zu zahlen. Im Versicherungsfall ersetzt die Union Reiseversicherung dem versicherten Reise­teilnehmer diese, dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Rücktrittsge­bühren unter Abzug des bedingungsgemäßen Selbstbe­haltes.

Bei außerplanmäßiger Rückreise werden die nachgewiesenen zusätzlichen Rückreisekosten er­setzt.

Der Union Reiseversicherung sind sämtliche Buchungsunterlagen, Original-Kostenbelege, ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten und im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen.

 

Reisehaftpflicht-Versicherung

Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben.

Auf keinen Fall ist die Haftung gegenüber dem Geschädigten anzuerkennen. Dies kann zum Ver­lust Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag führen. Der Schadenfall ist der Union Reise­versicherung unverzüglich zu melden.

 

Reiseunfall-Versicherung

Notieren Sie sich Namen und Anschriften von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.

Soweit die Polizei eingeschaltet wurde, lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen und

reichen dieses bei der Union Reiseversicherung ein.

Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.

Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der Union Reiseversicherung anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.

 

Beistandsleistungen und Notfall-Service-Versicherung

Tritt der Versicherungsfall ein, wenden Sie sich bitte sofort an unseren 24-Stunden-Notfall-Service. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer:

+49-211/5363-692

 

 

Schadenmeldungen richten Sie bitte an:

 

Union Reiseversicherung AG

Reiseservice

D-66099 Saarbrücken

Telefon: 0681/844-7555

Telefax: 0681/844-1113

Interessante Links

Columbus Direct ist ein Spezialist in der Reiseversicherungsvermittlung. Columbus Direct vermittelt Reiseversicherungen der Union Reiseversicherung AG (URV) und der Union Krankenversicherung AG (UKV).
Columbus Direct ist zur Vermittlung von Reiseversicherungen bevollmächtigt und wird reguliert von der Financial Services Authority.