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Allgemeine Hinweise für den Schadenfall
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist im Schadenfall die Reiseanmeldung oder die Buchungsbestätigung und der Versicherungsnachweis einzureichen.
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Achten Sie deshalb bitte darauf, geeignete Nachweise zum Schadeneintritt und zum Umfang des Schadens zu sammeln.
Reisegepäck-Versicherung
Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck während des Transportes ist unverzüglich bei Feststellung bzw. Aushändigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Wird der Schaden erst später beim Auspacken festgestellt, ist auch in diesen Fällen eine schriftliche oder persönliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen erforderlich.
Wichtig:
Die Fluggesellschaften und die Bahnen stellen Bestätigungen über die Anzeige eines Schadens aus. Schäden am Urlaubsort sind dem Reiseleiter und / oder der Hotelleitung anzuzeigen. Auch dort erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Schadenmeldung.
Bei Diebstahl und anderen Straftaten ist außerdem unverzüglich Anzeige bei der nächsterreichbaren Polizeidienststelle zu erstatten. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Es sind die Originalrechnungen einzureichen, die folgende Angaben enthalten: Name der behandelten Person, Bezeichnung der Erkrankung, Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen; aus den Rezepten muss das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Stempel der Apotheke deutlich
hervorgehen.
Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unserer Notruf-Zentrale organisiert.
Diese ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 211/5363-692 zu erreichen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die Rücktrittsgebühren an den Reiseveranstalter zu zahlen. Im Versicherungsfall ersetzt die Union Reiseversicherung dem versicherten Reiseteilnehmer diese, dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Rücktrittsgebühren unter Abzug des bedingungsgemäßen Selbstbehaltes.
Bei außerplanmäßiger Rückreise werden die nachgewiesenen zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.
Der Union Reiseversicherung sind sämtliche Buchungsunterlagen, Original-Kostenbelege, ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten und im Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen.
Reisehaftpflicht-Versicherung
Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben.
Auf keinen Fall ist die Haftung gegenüber dem Geschädigten anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag führen. Der Schadenfall ist der Union Reiseversicherung unverzüglich zu melden.
Reiseunfall-Versicherung
Notieren Sie sich Namen und Anschriften von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.
Soweit die Polizei eingeschaltet wurde, lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen und
reichen dieses bei der Union Reiseversicherung ein.
Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.
Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der Union Reiseversicherung anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.
Beistandsleistungen und Notfall-Service-Versicherung
Tritt der Versicherungsfall ein, wenden Sie sich bitte sofort an unseren 24-Stunden-Notfall-Service. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer:
+49-211/5363-692
Schadenmeldungen richten Sie bitte an:
Union Reiseversicherung AG
Reiseservice
D-66099 Saarbrücken
Telefon: 0681/844-7555
Telefax: 0681/844-1113
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Columbus Direct ist ein Spezialist in der Reiseversicherungsvermittlung. Columbus Direct vermittelt Reiseversicherungen der Union Reiseversicherung AG (URV) und der Union Krankenversicherung AG (UKV). Columbus Direct ist zur Vermittlung von Reiseversicherungen bevollmächtigt und wird reguliert von der Financial Services Authority. |
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